Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

in der jeweils aktualisierten Fassung

(Stand: Februar 2020)

 

A arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV Vorschrift Anlage 1 (anlassbezogene und Grundbetreuung) für bis zu 10 Beschäftigte

B Betriebsspezifische Betreuungen auch vor Ort im Betrieb – wie beauftragt

C Erhebungen und Besichtigungen nach der DSGVO – wie beauftragt

Die HIELER UG bietet gemäß Handelsregistereintrag Leistungen im Sicherheits-und Gesundheitswesen an. Über die hierzu geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinaus erkennt der Kunde die folgenden Vereinbarungen in ihrer jeweils aktualisierten Form an:

A bezüglich der arbeitsmedizinischen Betreuung nach DGUV Vorschrift Anlage 1 (anlassbezogene und Grundbetreuung) für bis zu 10 Beschäftigte:

Arbeitssicherheit und Betriebsmedizin – Übersicht der Leistungen:

  • fachkundige Betreuung nach DGUV 2 „Betriebsärzte...“;
  • Zertifikat zum Nachweis sofort nach Zahlungseingang;
  • Dokumente und Lehrmodule schnell und aktuell zum Download;
  • Erstcheck: Individuelle Erst-und Folgebetreuung über betriebsmedizinische Fragen;
  • kurze telefonische betriebsmedizinische Auskünfte;
  • 8-Stunden-Einsätze vor Ort als anlassbezogene Betreuung nach gesondertem Auftrag mit Berechnung von weiteren 50% der dieser Betreuung nicht vor Ort*.

 

Preise und Anzahl der betreuten Mitarbeiter werden gemäß Preisliste bzw. Vertrag und der jährlichen Meldung des Betriebes berechnet

Diese jährliche Vorauszahlung hat den Grund, dass der Betriebsarzt nicht bei jedem Kontakt eine Rechnung stellen muss und die gesetzlich vorgeschriebenen Aktionen gemäß DGUV 2, die nicht vor Ort stattfinden können, eingehalten werden.

Die anlassbezogene Betreuung oder das Unternehmermodell ist in größeren Betrieben möglich, indem Sie Ihr Unternehmen in Betriebe** einteilen mit jeweils einer/m für den Arbeitsschutz verantwortlich bestellten insoweit weisungsbefugten Mitarbeiter/in und höchsten 9 dieser Person insoweit unterstellten Mitarbeiter/innen. Das intern gültige Formular und den Vordruck zur Meldung an die Berufsgenossenschaft (BG) erhalten Sie nach Buchung. Hierdurch werden alle Bereiche direkt von der BG über Neuigkeiten im Arbeitsschutz informiert und merken die tatsächliche Verantwortung, die sie ja im Alltagsgeschäft auch tatsächlich haben. Ihr zusätzlicher Aufwand ist, dass Sie das Unternehmen auch in der Lohnbuchhaltung zur jährlichen Entgeltmeldung bei der BG in diese Betriebe trennen müssen.

Mittlerweile ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nur noch möglich, wenn der Untersucher auch der Betriebsarzt des Betriebes ist. Deshalb sind Vorsorge (-Untersuchungen) erst nach einer vertraglichen Zusammenarbeit wie beigefügt möglich. Wenn ich Ihr Betriebsarzt werden soll, benötige ich den beigefügten Vertrag unterzeichnet zurück. Dann können auch Untersuchungen stattfinden.

Das stellt HIELER UG nach Vertragsabschluss und dann jährlich zunächst die nicht vor Ort zu erbringende Leistung in Rechnung.

über die vertraglich vereinbarte anlassbezogene Grundbetreuung hinaus fallen Kosten erst nach individuellen Auftrag des Kunden und dessen Inanspruchnahme an. Jedes Angebot hat eine Gültigkeit von 14 Tagen.

Im Fall der regelmäßigen Grund- und betriebsspezifischen Betreuung, die auch bei Überschreiten der Mitarbeiterzahl von 10 bzw. 50 ohne Unternehmermodell in Kraft tritt, gilt ebenfalls Rechnungsstellung der nach Vertragsabschluss und dann jährlich zunächst für die nicht vor Ort zu erbringende Leistung. Zusätzlich sind die im Angebot und gemäß aktueller Mitarbeiterzahl als Einsatzzeit bezeichneten Zeiten innerhalb der dem Vertrag in in den Folgejahren folgenden 12 Monate gesetzlich verpflichtend abzurufen. Wir erinnern jährlich an diese Einsatzzeiten und bieten den in der DGUV 2 vorgesehenen Umfang an Aktionen und auch betriebsspezifisch an. Mit Ablauf des jeweiligen Jahres wird die im Vertrag vorgesehene Einsatzzeit auch dann abgerechnet, wenn sie nicht gebucht wurde. Wegen der gesetzlichen Verpflichtung dieser Leistungen für den Betrieb ist auch eine Kündigung unter Bezugnahme auf § 627 BGB nicht möglich. Grundsätzlich ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Leistung eine Holschuld.

 

A 1 Gegenstand

Mit Abschluss des Vertrages beauftragt der Kunde (im Folgenden auch Auftraggeber) die

HIELER LLC Niederlassung Deutschland (Betriebsärzte gem. DGUV 2)
Martinstraße 11
19053 Schwerin

mit der arbeitsmedizinischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 1 (anlassbezogene und Grundbetreuung) für bis zu 10 Beschäftigte:

1.1 HIELER übernimmt im Rahmen der vereinbarten Zeiten Aufgaben der arbeitsmedizinischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2, Nr. 2 (Grundbetreuung) für den betriebsärztlichen Bedarf in dem Betrieb des Auftraggebers. Gemäß DGUV 2 zieht der Betriebsarzt ggf. als „Erstberatender den Sachverstand des anderen Sachgebietes“ hinzu.

1.2 Die Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge sowie Impfungen und Untersuchungen sind betriebsspezifische Betreuungen und somit nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Hierüber sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen (Betriebsspezifische Betreuung). Diese zusätzlichen Leistungen werden mit HIELER gesondert vereinbart.

1.3 Sämtliche Tätigkeiten führt HIELER gemäß der jeweils aktuellen Preisliste nach konkretem Auftrag durch.

1.4 Das Vorhalten und die Organisation der Durchführung der Einsatzzeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit ist die Pflicht des Auftraggebers.

Die exakte Darstellung der Personalsituation und der sich daraus ergebenden Einsatzzeiten ist HIELER nicht möglich, da sie keinen Einblick in das Tagesgeschäft der Betriebe hat und nicht weiß, ob z.B. Stellen nicht oder kurzzeitige Arbeitsspitzen mit Aushilfen besetzt werden.

1.5 HIELER bietet seinen Kunden eine größtmögliche Flexibilität an und ist verpflichtet, auch unter dem Jahr nach konkretem Auftrag durch das Unternehmen auf Veränderungen der Mitarbeiterzahl oder auch akut auftretende Ereignisse zu reagieren. Eine vollständige Festlegung der Einsatzzeit am Anfang des Jahres ist deshalb für beide Seiten nicht zielführend.

 

A 2 Vertragsbeginn und -ende

2.1 Der Vertrag beginnt mit Zahlungseingang. Zum ununterbrochenen Schutz des Kunden beträgt die Laufzeit 24 Monate beginnend mit Vertragsschluss. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

2.2 Ändert sich die Beschäftigtenzahl, wird der Auftraggeber HIELER informieren und mit HIELER die Aufteilung der Einsatzzeit der Grundbetreuung neu festlegen.

2.3 Die Aufgabenerfüllung wird in regelmäßigen Berichten von dem Betriebsarzt schriftlich dokumentiert.

2.4 HIELER übernimmt auf Wunsch des Auftraggeber auch über die Grundbetreuung hinausgehende Betreuungszeiten und individualisierte Leistungen. Diese werden gesondert schriftlich vereinbart und gemäß Angebot erbracht.

 

A 3 anlassbezogene Betreuung /Unternehmermodell Betreuungszeit

3.1 Als Betreuung wird die durch den Unfallversicherungsträger für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung vorgeschriebene „anlassbezogene Grundbetreuung“ sowie die ggf. gesondert vereinbarte Zeit der betriebsspezifischen Betreuung zugrunde gelegt.

3.2 HIELER stellt arbeitsmedizinischen Sachverstand gem DGUV 2 bei Anforderung durch den Auftraggeber.

3.3 Der Auftraggeber hat sich bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils durch den Betriebsarzt der HIELER UG und die Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen. HIELER unterstützt die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung aus arbeitsmedizinscher Sicht auf Anfrage zu Beginn der Betreuung in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber; weitere nach Vereinbarung. Die Festlegung der konkreten Betreuungsinhalte hat zwingend auf Grundlage einer aktuellen und aussagekräftigen Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen.

3.4 Sollte sich bei dem Auftraggeber ein über diesen Vertrag hinausgehender Beratungs-und Leistungsbedarf ergeben, so werden die Parteien für solche Gesundheitsdienstleistung eine gesonderte Vereinbarung abschließen.

3.5 Art, Umfang und Zeitpunkt der einzelnen Tätigkeiten aus diesem Vertrag werden mit den Wünschen des Auftraggebers abgestimmt.

 

A 4 Einsatzort

Die Leistungen werden im Betrieb des Auftraggebers und bei HIELER erbracht. Die Einsatzzeit wird nach Maßgabe des A 3.4 flexibel mit den jeweiligen Betrieben abgestimmt. Sofern arbeitsmedizinische Untersuchungen am Standort des Auftraggebers stattfinden stellt dieser dem Betriebsarzt einen für vertraulich zu führende Gespräche und ggf. für Untersuchungen geeigneten Raum ( 4 Meter in einer Entfernung, nicht einsehbar, beleuchtet, geheizt, ohne wesentliche Lärmbelästigung, mit Tisch, Stühlen, elektr. Anschluss 1 m vom Tisch, Untersuchungsliege, Handwaschbecken usw.) sowie eine Parkgelegenheit unter 100 m zur Verfügung.

 

A 5 Vergütung, Zahlungsmodalitäten

5.1 Der Auftraggeber zahlt für die Grundbetreuungsleistungen zu Beginn der Betreuung eine jährliche Gebühr nach der aktuellen Preisliste von HIELER.

5.2 Der Auftraggeber erkennt die jeweils aktuelle Preisliste auf der Internetseite www.HIELER.de an. Leistungen und Zahlungen erfolgen erst nach gesondertem Auftrag.

Die Abrechnung erfolgt durch HIELER gem. Schlüssel aus A 3.2.

5.3 Einsatzzeiten vor Ort erfolgen an ganzen Tagen im Betrieb des Auftragsgebers.

5.4 Sollten im Einzelfall weitere Leistungen (sog. Mehrleistungen) erforderlich oder vorgeschrieben sein, werden diese nach Rücksprache mit dem Auftraggeber und nach dessen Zustimmung durchgeführt. Die Kosten für diese Sonderleistung werden gesondert beauftragt und abgerechnet.

5.5 HIELER kann zur Erfüllung der ihm nach und diesen Bedingungen obliegenden Leistungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber auch geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die gesetzlichen Regeln zur Delegation gemäß A 28 Abs. 1 S. 3 SGB V analog gelten.

5.6 Anlassbezogene Leistungen gemäß Anhang 3 DGUV 2 werden bei Inanspruchnahme gesondert in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Einsatzzeiten sowie weiterer nach gesondertem Auftrag erbrachter Leistungen erfolgt (entfällt: täglich) nach Leistungserbringung. Soweit für Zahlungen nicht ein bestimmter Kalendertag als Fälligkeitstag vereinbart wurde, werden sie nach Leistungserbringung fällig und sind 7 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Im Folgejahr wird die Jahresvergütung zu Beginn des Folgejahres fällig.

5.7 Etwaige zusätzlich Kosten durch Leistungen Dritter, wie Laborkosten, Röntgenleistungen, Impfstoffe, werden nach Auftrag gesondert in Rechnung gestellt.

5.8 Alle Zahlungen sind zum Fälligkeitszeitpunkt zuzüglich der auf die jeweilige Leistung entfallenden Umsatzsteuer zu erbringen.

 

A 6 Ausfallentschädigung

Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten und hat dieses der Auftraggeber zu vertreten, so stehen HIELER bei Absagen von weniger als 3 Arbeitstagen vor dem vereinbarten Termin 100% der hierdurch entgangenen Einnahmen zu, bei Absagen unter 15 Werktagen 50%. 

 

A 7 Aufgaben des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber wird HIELER bei der Betreuung im erforderlichen Umfang unterstützen. Er wird insbesondere alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Betreuung erforderlichen Informationen und Auskünfte erteilen und notwendige Unterlagen vollständig und so rechtzeitig übergeben, dass HIELER eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Falls erforderlich wird er den Mitarbeitern der HIELER UG Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen ermöglichen.

7.2 Die Einrichtung von Sprechstunden und die Festlegung von Terminen für Untersuchungen, Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen erfolgen nach vorheriger Absprache.

7.3 Der Auftraggeber stellt ggf. die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat nach A 9 ASiG bzw. der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 sicher sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern der HIELER UG und dem betreuten Betrieb sicher.

Termine für Arbeitsschutzausschusssitzungen nach § 11 ASIG kommen vom Betriebsarzt.

 

A 8 Schweigepflicht

HIELER ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. HIELER verpflichtet die für sie tätigen Mitarbeiter, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit nach Vertragsschluss zur Kenntnis kommen, Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung der durch Vertrag festgelegten Geschäftsbeziehung fort. Sie entfällt, soweit die Mitarbeiter von HIELER schriftlich von der Schweigepflicht entbunden werden. Eine Verschwiegenheitspflicht der Mitarbeiter von HIELER besteht insoweit nicht, als dass gesetzliche oder vertragliche Regelungen mit dem Auftraggeber die Offenbarung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von HIELER ermöglichen. Die ärztliche Schweigepflicht wird in jedem Fall eingehalten. Eine Offenbarung von Patientengeheimnissen ist nur im Rahmen der gesetzlichen Offenbarungsbefugnisse oder mit Einwilligung des Patienten gestattet.

 

A 9 Datenschutz

9.1 HIELER ist berechtigt, alle zur Erfüllung des es erforderlichen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitungsanlagen frei von Weisungen, in eigener Verantwortung, eigener Entscheidung und im eigenen Namen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere derjenigen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), in Papierform oder elektronisch zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu übermitteln oder sonst vertragsgemäß zu nutzen.

9.2 HIELER sichert zu, die mit der Datenverarbeitung befassten Personen auf das Datengeheimnis zu verpflichten, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu überwachen und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, insbesondere auch zur Sicherstellung der in der DSGVO bestimmten Ziele, zu treffen. Auch die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht wird zugesichert, soweit diese zur Anwendung kommt.

9.3 HIELER ist berechtigt, die zur Erfüllung des es erforderlichen Daten auch durch Dritte (z. B. Honorarkräfte) verarbeiten zu lassen.

 

A 10 Haftung

HIELER übernimmt die Haftung für Personen-, Sach-und sonstige Schäden, die auf schuldhaftes Handeln im Rahmen der Betreuung zurückzuführen sind. Für Personenschäden sowie vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Sach-und sonstige Schäden haftet HIELER unbeschränkt. Ansonsten ist die Haftung der Höhe nach bezüglich Sach-und sonstiger Schäden auf den typischerweise eintretenden und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden gemäß den in der Anlage 1 zugesicherten Deckungssummen der Haftpflichtversicherungen begrenzt. HIELER sichert das Bestehen angemessener Haftpflichtversicherungen für die Dauer des Vertrages zu. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

 

A 11 Nebenabreden, Salvatorische Klausel

Alle Ergänzungen und Änderungen des es sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform selbst. Sollten Regelungen des es unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Bei Vorliegen einer teilweisen Unwirksamkeit verpflichten sich die Vertragsparteien, eine rechtswirksame Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der getroffenen Vereinbarung im Wesentlichen entspricht.

 

A 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den geschlossenen Verträgen und diesen  AGB ist Schwerin.

 

B 8-Stunden-Einsätze vor Ort als anlassbezogene oder betriebsspezifische Betreuung (DGUV 2):

nach Ihrem gesondertem Auftrag mit Berechnung von 150,-EUR je Stunde und weiteren 50% dieser Betreuung nicht vor Ort zur Nachbearbeitung. Insgesamt 1.800 EUR. Hier gilt zusätzlich die jeweils aktuelle Preisliste der Arbetismedizinischen Vorsorge und Begutachtungen. Mit Auftrag gelten die Bestimmungen der Positionen A 1 – 12 entsprechend.

 

C Datenschutz DSGVO Komplett €3.600,00 beinhaltend:

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (bisher: internes und externes Verfahrensverzeichnis), eine AV-Erstkontrolle (bisher Datenschutz-Audit) und die darauf basierende Datenschutzbelehrung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die nach außen wirksame Datenschutzerklärung und in der Kommunikation mit Ihren Auftragnehmern jeweils einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung. Abgegolten mit drei Tagessätze, von denen bis zu einem Tagessatz vor Ort im Betrieb stattfindet. Mit je 8 Stunden á 150,€ berechnen wir mit je 1.200,-€. Insgesamt 3.600,-€. Mit Auftrag gelten die Bestimmungen der Positionen A 1 – 12 entsprechend.

 

Anmerkungen:

* Die gesetzlichen Regelungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 28 sind Bestandteil des Auftrags konkretisiert in der Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.

 ** Eine analoge Regelung entsprechend der gesetzlichen Regelungen zur Delegation ärztlicher Leistungen an Assistenzpersonal ist Bestandteil des Auftrags.

 

HIELER LLC Niederlassung Deutschland
Martinstraße 11
19053 Schwerin

Geschäftsführer H. Ulrich Frick

URL: https://www.hieler.de
Mail: info@hieler.de
Fax: +49(0) 3212 27 98 342

Handelsregister: Amtsgericht Schwerin
Registernummer: HRB 14635

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